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Asyl: Linke Mehrheit will Missbrauchsmöglichkeiten
17.03.2011 16:21
Keine Ahndung bei illegalem Abtauchen und Verweigerung der Mitarbeit
In der heutigen Abstimmung über die neue Richtlinie zu EU-weiten Mindeststandards für Asylverfahren stimmte eine Mehrheit von Sozialisten, Linken, Grünen und Liberalen im Innenausschuss für die Auflösung eines praktikablen und effizienten Asylsystems. "Die neuen Beschlüsse kommen einer Einladung zum Asylmissbrauch gleich", sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU).
Gegen die Stimmen der EVP-Fraktion sollen künftig Asylbewerber illegal abtauchen dürfen, ohne negative Konsequenzen für ihr Asylverfahren befürchten zu müssen.
Aus den Forderungen des Ausschusses ergäben sich zukünftig folgende Konsequenzen:
- Um sein Verfahren hinauszuziehen, muss der Asylbewerber bei negativer Entscheidung nur die Post nicht annehmen bzw. die Unterschrift auf der Empfangsbestätigung verweigern.
- Bei der Würdigung von Beweisen sollen die Asylbehörden selbst bei erheblichen Zweifeln immer zugunsten des Asylbewerbers entscheiden.
- Selbst wenn ein Asylbewerber aus einem völlig sicheren Herkunftsstaat kommt, soll eine schnelle Abweisung nicht mehr möglich sein.
- Nach 6 Monaten Bearbeitungsdauer sollen nicht mehr die Asylbewerber dabei mithelfen müssen, Beweise für ihre Verfolgung zu erbringen, sondern der Staat, der sie aufnimmt (Beweislastumkehr).
- Der Asylbewerber soll drei Mal einen unzulässigen Antrag stellen dürfen und jedes Mal Anspruch auf ein volles Verfahren haben. Sanktionen gegen ein derartiges Verhalten soll es nicht mehr geben.
"Dies ist völlig unverantwortlich und stellt die Mitgliedsstaaten vor nicht lösbare praktische Probleme. Zudem würden Verfahren verlängert und verteuert. Positiv ist ein beschleunigtes Verfahren bei Terroristen oder Personen, die die nationale Sicherheit gefährden, und bei offensichtlichen Täuschungsversuchen sowie die fraktions-übergreifende Zustimmung zu konsequentem Schutz für Kinder und anderer besonders schutzbedürftiger Personen wie etwa Schwangere oder behinderte Menschen. Die EVP-Fraktion steht voll und ganz zu einem raschen und konsequenten Schutz verfolgter Menschen. Das Asylrecht darf aber nicht als Wunschkonzert für ein allgemeines Recht auf Einwanderung missbraucht werden", so Voss weiter.


