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Axel Voss informiert zum Ferienbeginn über Reiserechte

14.07.2010 17:40

Viele Menschen bereiten sich voller Vorfreude auf den Urlaub vor und werden auf öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn, Bus und Flugzeug zurückgreifen, um an das Feriendomizil zu gelangen. Doch wie wir gerade erst im Frühjahr am Ausbruch des isländischen Vulkans Ejafjallajökull gemerkt haben, geschieht dies nicht immer so reibungslos.
 
Hier (s.u.) finden Sie ein Infoblatt, das Sie umfassend über Ihre Fahrgastrechte innerhalb der Europäischen Union in Ausnahmesituationen informiert.
Zudem hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Reise-Checkkarte erstellt, welche Sie ebenfalls hier finden. Die Karte enthält die wichtigsten Informationen zu Passagierrechten bei Flugstornierungen, Zugausfällen und Fahrtkostenerstattungen sowie konkrete Verhaltenstipps.
 
Wichtig ist: Wenden Sie sich bei Pannen mit Bahn oder Flugzeug an das zuständige Personal und lassen Sie sich den konkreten Vorfall schriftlich bestätigen. Eventuelle Ersatzansprüche müssen Sie dann nach Abschluss der Reise an das jeweilige Unternehmen richten. Bei Verspätungen ab einer Stunde bekommen Bahnfahrer etwa 25 Prozent ihrer Fahrkosten erstattet, für zwei Stunden Warten gibt es den halben Ticketpreis zurück. Fluggäste werden erst ab einer Wartezeit von drei Stunden entschädigt, dafür wird Ihnen aber der komplette Preis erstattet. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten mit den entsprechenden Verkehrsunternehmen können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) unter www.soep-online.de wenden. Dort wird ermittelt, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
 
Gute Nachrichten für alle, die jemanden zu Hause lassen müssen, gibt es auch: zum wiederholten Male hat die Europäische Union die Preise für das Telefonieren innerhalb der EU gesenkt. Seit  dem 1. Juli 2010 gilt, dass ein Anruf innerhalb der EU den Anrufenden nur noch maximal 39 Cent pro Minute kosten darf. Die Kosten für einen angenommenen Anruf werden auf maximal 15 Cent begrenzt. Die Kosten für eine Textnachricht sind mit 11 Cent konstant geblieben. Der Empfang einer Textnachricht im europäischen Ausland ist und bleibt gebührenfrei.
 
Mögen Sie trotz Ihrer neuen Rechte von Reiseunannehmlichkeiten verschont bleiben.

 

 

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