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EU-Parlament bekämpft Menschenhandel

14.12.2010 15:37

Axel Voss: "Europäisches Parlament bietet moderner Sklaverei die Stirn und schafft Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen"

Das Europäische Parlament hat heute über eine Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels abgestimmt. Mit überwältigender Mehrheit nahmen die Abgeordneten des Straßburger Parlaments den mit Rat und Kommission ausgehandelten Text an.

Dieser sieht ein einheitliches Strafmaß von mindestens fünf und maximal 10 Jahren und Maßnahmen zur Opferhilfe vor.
"Der Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei und eine der schwersten Straftaten weltweit. Mit dieser Richtlinie machen wir einen Riesenschritt hin zu einer effizienten Bekämpfung", so der Europaabgeordnete für die Region Mittelrhein, Axel Voss (EVP). Der Menschenhandel sei heutzutage nach dem Drogenhandel die lukrativste illegale Einnahmequelle.


Insbesondere die Regelungen zu den Mindesthöchststrafen, der Gerichtsbarkeit, dem Absehen von Strafe und der Verjährung finden seine Zustimmung. "Alles andere hätte die Rechtssystematik etlicher Mitgliedstaaten durcheinandergebracht", so Voss nach der heutigen Abstimmung. Auch den Verzicht auf die Einführung einer "Freierstrafbarkeit" begrüßt der Europaabgeordnete Voss: "Ich bin sehr froh, dass Rat, Kommission und Parlament letztendlich so gute und vor allem praktikable Lösungen gefunden haben."


Noch skeptisch betrachtet Voss die Einrichtung eines Antimenschenhandelskoordinators, welcher von der Europäischen Kommission gestellt werden soll. "Die Zeit wird zeigen, ob es sich um eine sinnvolle Einrichtung handelt oder ob so nur wieder neue Bürokratie geschaffen wird".


Das Europäische Parlament besaß bis zum In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon keinerlei Mitentscheidung bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels ist einer der ersten Rechtsakte zum Strafrecht, so dass sich die Parlamentarier auf ungewohntem Territorium befanden. "Das Straf- und Strafverfahrensrecht ist ein ganz sensibler Teil unserer nationalen Gesetzgebung und in den Mitgliedstaaten über Jahrhunderte gewachsen. Deshalb dürfen und sollten wir hier von europäischer Seite auch immer ganz vorsichtig und nur mit Bedacht Einfluss nehmen", so der der Abgeordnete Voss.

 

Hier finden Sie

 

den Redebeitrag von Axel Voss im Europäischen Parlament vom 14.12.2010

 

die Pressemitteilung als PDF-Dokument:

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