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"Ich werde genau hinsehen, was mit den Daten unserer Bürger passiert"

30.06.2010 10:05

Axel Voss zur Delegationsreise nach Washington D.C. aufgebrochen/bis Ende der Woche stehen Gespräche mit Regierungsvertretern über das EU-USA Fluggastdatenabkommen auf dem Programm

Vom Frankfurter Flughafen aus startete Axel Voss (CDU) gestern nach Washington D.C. in den USA. Der Europaabgeordnete für die Region Mittelrhein nimmt bis kommenden Freitag mit fünf weiteren Abgeordneten aus dem Innenausschuss des Europaparlaments an einer Sonderdelegationsreise teil.

Ziel der Reise ist das Erhalten von Hintergrundinformationen zwecks Bewertung des geplanten Abkommens über den Austausch von Fluggastdaten (PNR-Abkommen) zwischen den USA und der Europäischen Union. "Wir wollen vor Ort genau prüfen, wie die Daten verarbeitet und gespeichert werden", sagte Voss vor dem Abflug. "Ich begrüße sehr, dass die US-Regierung so offen auf uns zugeht und uns umfassend informieren möchte", so der Bonner weiter.

Die US-Regierung hatte die Abgeordneten, die das Abkommen unter Leitung der liberalen Niederländerin Sophie In't Veld als Schattenberichterstatter für ihre jeweiligen Fraktionen im Ausschuss bearbeiten, bereits Anfang des Jahres nach Washington eingeladen. Auf dem Programm steht neben Gesprächen mit hochrangigen Beamten aus dem Departement of Homeland Security (DHS) die Besichtigung der Stelle, an der die Passenger-Name-Record (PNR)-Daten verarbeitet, gesichert und langfristig gespeichert werden. "Hier werden wir besonders darauf achten, dass Datenschutzstandards eingehalten werden, die europäischen Vorgaben nicht nachstehen", betonte Voss. "Denn die Bürger geben bei der Flugbuchung ihre Daten in dem sicheren Glauben ab, dass diese sicher gespeichert sind und nicht zweckentfremdet werden. Und diese Gewährleistung muss sichergestellt sein, wenn wir als Europäisches Parlament einem Abkommen zum Austausch dieser Daten zustimmen sollen".

Ein Entwurf für das Abkommen mit den USA liegt bereits vor, ebenso wie für Australien. Das Europäische Parlament hatte jedoch Anfang Mai beschlossen, die Ausübung seines Vetorechts über das Inkrafttreten dieser Verträge auf den Herbst 2010 zu verschieben, um bis dahin Informationen zu sammeln und auf eine Erhöhung der Datenschutzstandards im Vertragstext hinzuwirken. Weitere Staaten haben bereits ihr Interesse für vergleichbare Verträge signalisiert.

Nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 wurden die Fluggesellschaften durch ein US-amerikanisches Luftsicherheitsgesetz zum Kampf gegen den weltweiten Terrorismus verpflichtet, den US-Behörden auf Verlangen elektronischen Zugang zu Fluggastdatensätzen in ihren Buchungs- und Abfertigungssystemen zu gewähren. Diese Datensätze enthalten bis zu 19 Angaben über Zahlungsweise, Sitzplatz- oder Essenswunsch eines Passagiers.

Die in der Folge mit den USA und Australien ausgehandelten Abkommen, welche die Übermittlung von Fluggastdaten bei Passagierflügen durch die Fluggesellschaften regeln, müssen nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gemäß § 218 Abs. 6 AEUV vom Europäischen Parlament mit einer qualifizierten Mehrheit bestätigt werden.

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